08
01
2009
Liebe rechtsgelehrte Freunde des Briefwechsels
Geschrieben von: HeinzCooler in rechtsfragenWiedereinmal gilt es Fragen zum veröffentlichen von Texten zu klären. Folgende Situation:
Person A schreibt eine Email an Person B. Person B ist eine Person öffentlichen Lebens und schreibt zurück. Person A möchte nun das alle Welt erfährt, was Person B zurückgeschrieben hat.
Hilft es wenn Person A, Person B vorab über die Veröffentlichungspläne informiert?
Kann Person B nachträglich mit fiesen Waffen (Verfügungen) das Veröffentlichen stoppen?
Kann Person A auch ohne Einwilligung von Person B inhaltliche Informationen über die Antwort veröffentlichen?

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